Korrekturgrund vor Fortschrittsbericht klären
Resilienzbewertung · Befundkorrektur · Bewertungsmaßstab · Zeitvergleich
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Korrigierte Workshopbefunde brauchen einen Änderungsgrund: Datenberichtigung und neue Bewertungsanforderungen dürfen im Zeitvergleich nicht als Fähigkeitszuwachs erscheinen.
Nach einem Resilienzworkshop wird ein Befund korrigiert. Im nächsten Bericht steht dadurch eine günstigere Bewertung als zuvor. Für die Leitung ist jedoch entscheidend, ob sich die Vorbereitung tatsächlich verbessert hat oder lediglich die Darstellung des bisherigen Zustands. Eine Korrektur braucht deshalb eine Erklärung, bevor sie in einen Zeitvergleich eingeht.
In meinem gemeinsam mit André Röhl veröffentlichten Working Paper „Bewertung von organisationaler Krisen-Resilienz anhand des Resilienzrisikoreifegrades“ (Rico Kerstan und André Röhl, NBS Northern Business School, Nr. 1/2025) beschreibe ich einen qualitativen Bewertungsansatz. Er verbindet Einschätzungen zur Gefährdung mit Widerstands- und Bewältigungsfähigkeit. Die Workshopbewertungen werden fachlich konsolidiert und plausibilisiert. Daraus leite ich für nachträgliche Änderungen die Unterscheidung zwischen Datenkorrektur und verändertem Bewertungsmaßstab ab.
Eine Datenkorrektur berichtigt eine unzutreffende Angabe über den betrachteten Zustand. Im fiktiven Beispiel eines kommunalen Krisenstabs wurde eine bereits vor dem Workshop erprobte Vertretungsregelung versehentlich als ungeprüft erfasst. Wird der zugehörige Übungsnachweis nachgereicht, kann die Bewertung des damaligen Zustands korrigiert werden. Die Fähigkeit ist dadurch nicht erst nach dem Workshop entstanden.
Eine Maßstabsänderung betrifft dagegen die Anforderungen, nach denen derselbe Zustand eingeordnet wird. Im zweiten fiktiven Fall reicht der Bewertungsgruppe nun eine schriftliche Vertretungsregelung aus, während sie zuvor deren Erprobung verlangt hatte. Die günstigere Einstufung beruht dann auf einer niedrigeren Anforderung, nicht auf einer zusätzlichen Fähigkeit. Diese Unterscheidung betrifft die Bewertungsgrundlage selbst, auch wenn Gefährdung und Organisation unverändert geblieben sind.
Ich empfehle deshalb, im Änderungsvermerk den ursprünglichen Befund, die neue Fassung, den Änderungsgrund und den betroffenen Bewertungszeitpunkt festzuhalten. Bei einer Datenkorrektur gehört der Nachweis hinzu; bei einer Maßstabsänderung werden alte und neue Anforderung gegenübergestellt. Die fachlich verantwortliche Rolle erläutert anschließend, welche Berichtsaussage angepasst werden muss.
Für einen Zeitvergleich in der Vorsorgeplanung kann der frühere Zustand nach dem neuen Maßstab erneut eingeordnet werden, sofern die damaligen Belege das tragen. Die ursprüngliche Bewertung bleibt dabei erhalten. Fehlt diese Grundlage, sollte der Bericht die unterbrochene Vergleichbarkeit benennen, statt eine durchgehende Fortschrittslinie zu zeichnen. So bleibt erkennbar, ob die Organisation besser vorbereitet ist oder ihre bisherige Vorbereitung anders beurteilt.
Vom Beitrag zur Organisationsfrage
Organisationale Resilienz · KI-Transformation · Führung und Krisenmanagement