Digitale Schutzmaßnahmen und ihre Abhängigkeiten prüfen
Digitale Schutzmaßnahmen · Betriebsabhängigkeiten · Resilienzbewertung · Informationssicherheit
Zusätzliche IT-Lösungen können Schutz schaffen und zugleich neue Betriebsabhängigkeiten einführen. Eine Resilienzbetrachtung muss beide Wirkungen zusammenführen.
Von der einzelnen Lösung zur Abhängigkeit
Eine technische Schutzmaßnahme wird zunächst daran beurteilt, welches Risiko sie begrenzen soll. Für die Resilienz der Organisation ist zusätzlich relevant, welche Voraussetzungen ihr eigener Betrieb benötigt und was bei ihrem Ausfall geschieht.
Eine zusätzliche Lösung der Informationstechnik (IT) kann beispielsweise weitere Schnittstellen, Berechtigungen oder externe Dienste voraussetzen. Für die Bewertung sind deshalb die Schutzwirkung und die neu eingeführten Abhängigkeiten auf denselben Gesamtprozess zu beziehen. Ob zusätzliche Komponenten dessen Risiko verändern, hängt von ihrer Funktion und den Bedingungen ihres Betriebs ab.
Den Mechanismus einer möglichen Verschärfung benennen
Ein Risiko entsteht etwa dann, wenn mehrere kritische Leistungen denselben unterstützenden Dienst benötigen. Wird dieser Dienst gestört, können die Leistungen gleichzeitig betroffen sein. Eine für sich genommen geeignete Maßnahme kann auf diese Weise eine gemeinsame Voraussetzung schaffen, die in einer isolierten Einzelbewertung unberücksichtigt bleibt.
Zu untersuchen ist deshalb, unter welchen Bedingungen die gewählte Lösung eine Störung begrenzt und ob sie deren Auswirkungen über zusätzliche Verbindungen weitertragen könnte. Diese Bewertung benötigt sowohl technische Kenntnisse als auch Wissen über die betroffenen Leistungen.
Eine gemeinsame Bewertung vorbereiten
Ich empfehle, bei einer wesentlichen digitalen Schutzmaßnahme drei Zusammenhänge festzuhalten: ihren vorgesehenen Schutzbeitrag, die Voraussetzungen ihres Betriebs und die Folgen ihrer Nichtverfügbarkeit. Der zuständige Fachbereich kann anschließend erläutern, ob ein eingeschränkter Betrieb ohne die Maßnahme möglich bleibt und welche Entscheidung dafür erforderlich wäre.
Die IT verantwortet dabei die technische Einordnung. Die betriebliche Leitung bestimmt, welche Leistungseinschränkung akzeptabel ist. Externe Dienstleister müssen dort einbezogen werden, wo ihre Verfügbarkeit oder Unterstützung Voraussetzung der Lösung ist. Keine dieser Perspektiven kann die anderen ersetzen.
Aus der Prüfung eine konkrete Entscheidung ableiten
Zeigt sich eine kritische gemeinsame Abhängigkeit, kommen unterschiedliche Antworten infrage: eine technische Alternative, ein vorbereiteter reduzierter Betrieb oder eine veränderte Kopplung. Welche Lösung angemessen ist, hängt von den Folgen des Ausfalls und den verfügbaren Ressourcen ab.
Damit wird die übergreifende Resilienzverantwortung an einer konkreten Architekturentscheidung sichtbar. Es geht nicht um einen Ausschluss der IT, sondern darum, ihre Maßnahmen mit den Betriebs- und Führungsanforderungen der gesamten Organisation zu verbinden.
→ Wie Rico Kerstan Resilienz als Führungsthema adressiert: Leistungen → Das konzeptionelle Modell: Denkansatz
Vom Beitrag zur Organisationsfrage
Organisationale Resilienz · KI-Transformation · Führung und Krisenmanagement