Externe Hilfe kann die Bewältigung eines Gebäudeverlusts unterstützen, sofern geeignete Akteure über nutzbare Räume verfügen und deren Bereitstellung mit den Anforderungen beider Organisationen vereinbar ist. Eine Übung kann diese Voraussetzungen annehmen, ohne dass sie außerhalb des Szenarios bereits geklärt wären. Angenommen, ein benachbarter Betrieb stellt im Szenario kurzfristig Räume bereit: Dann kann das Leitungsteam deren Nutzung bearbeiten, während die tatsächliche Verfügbarkeit noch offenbleibt.

Für die Vorbereitung schlage ich deshalb vor, externe Unterstützung mit einem eindeutigen Status zu versehen. Eine Szenarioannahme gilt innerhalb der Übung. Eine bestätigte Zusage beruht dagegen auf einer gesonderten Abstimmung mit dem vorgesehenen Partner und hat eigene Bedingungen. Diese Unterscheidung verhindert zunächst nur eine begriffliche Vermischung; sie weist noch keine belastbare Zusammenarbeit nach. Für die spätere Auswertung muss erkennbar bleiben, welche dieser Grundlagen für die angenommene Hilfeleistung gilt.

Unser veröffentlichtes Working Paper „Bewertung von organisationaler Krisen-Resilienz anhand des Resilienzrisikoreifegrades“ (Rico Kerstan und André Röhl), NBS Northern Business School, Nr. 1/2025, behandelt Kooperationsfähigkeit und gegenseitige Unterstützung als externe Perspektive auf Krisenresilienz. Der Resilienzrisikoreifegrad ist ein qualitativer Ansatz zur Einschätzung von Risiken sowie Widerstands- und Bewältigungsfähigkeit anhand ausgewählter Szenarien. Die vorgeschlagene Statuskennzeichnung leite ich daraus ab.

Die Übungsleitung sollte vor Beginn festlegen, welche Unterstützungsleistungen sie lediglich für das Szenario annimmt. Die organisatorisch zuständige Stelle ergänzt, welche Absprachen außerhalb der Übung bestehen und welche Voraussetzungen dabei genannt wurden. Eine fehlende Zusage muss die Übung nicht verhindern, sofern die Annahme zum Lernziel passt und als solche erhalten bleibt.

In der Nachbesprechung sind dann zwei Befunde getrennt zu behandeln. Das Team kann den Umgang mit verfügbaren Räumen nachvollziehbar organisiert haben. Gleichzeitig kann die reale Verfügbarkeit der Räume ungeklärt sein. Der zweite Befund betrifft die Vorbereitung der Zusammenarbeit und sollte nicht nachträglich als Fehler der übenden Personen erscheinen.

Für eine nächste Krisenübung sollte die Planung eine externe Hilfeleistung auswählen und ihren Status dokumentieren. Besteht noch keine Zusage, beginnt die Vorbereitung außerhalb der Übung mit der Auswahl eines geeigneten Partners und der Prüfung der Ressourcen und Nutzungsbedingungen beider Organisationen. Daraus folgt gegebenenfalls ein eigener Abstimmungsauftrag mit dem Partner. Erst dessen Ergebnis kann den Vorsorgeplan außerhalb der Übung ergänzen.

Vom Beitrag zur Organisationsfrage

Organisationale Resilienz · KI-Transformation · Führung und Krisenmanagement

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